Skip to content
MEDZENTRUMAug 2, 2016 6:00:00 AM2 min read

MEDZENTRUM Schramberg: Baubeginn wird verschoben

MEDZENTRUM Schramberg: Baubeginn wird verschoben

Pressemitteilung vom 11. Juli 2016

Schramberg. Die Bauarbeiten für das geplante MEDZENTRUM Schramberg werden nicht wie bislang geplant im Laufe des Juli beginnen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg: Dieses hatte dem Eilantrag zweier Grundstücksnachbarn stattgegeben, die Widerspruch gegen die von der Stadt Schramberg erteilte Baugenehmigung eingelegt hatten.

Mit ihrem Eilantrag wollten die Anwohner erreichen, dass das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung anordnet. Dies ist nun geschehen. Heißt: Mit den Bauarbeiten darf zunächst nicht begonnen werden. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Stadt als Antragsgegnerin und auch die MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG als Bauherrin und Beigeladene können gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Die von der MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG beauftragte Kanzlei HFBP Rechtsanwälte prüft nun unter Federführung des Rechtsanwalts und Fachanwalts für Verwaltungsrecht Kay Schulz die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde. Nach derzeitigem Sachstand wird die Beschwerde eingereicht werden.

Am Standort wird festgehalten

Darüber hinaus hält die MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG am geplanten Standort des Bauvorhabens auf dem ehemaligen Gelände der Firma Carl Haas fest. Die Stadt, die Arztpraxen und ihre Bevölkerung brauchen das Ärzte- und Gesundheitszentrum, um die gesundheitliche Versorgung vor Ort, insbesondere die ambulante vertragsärztliche Versorgung, langfristig sicherzustellen. Das ist einhellige Meinung aller Beteiligten. Es wird seitens der MEDZENTRUM-Trägergesellschaft alles dafür getan, um das unverzichtbare Infrastrukturprojekt am vorgesehenen Standort und möglichst ohne großen Zeitverlust umsetzen zu können.

Bebauungsplan wird aufgestellt

Die Stadt Schramberg hat gegenüber der MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG angekündigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen zu wollen. Bereits in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 21. Juli soll dazu ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

Hintergrund: Für das Areal in der Schramberger Talstadt besteht derzeit kein Bebauungsplan. Im genannten Anwohner-Widerspruch wird unter anderem argumentiert, es handle sich bei besagtem Gebiet um ein allgemeines Wohngebiet, weshalb der Betrieb eines Ärztehauses nicht zulässig sei. Dieser Einschätzung hat sich in der Beschlussbegründung (unter dem Vorbehalt der Entscheidung in der Hauptsache) nun auch das Verwaltungsgericht angeschlossen. Die Bauherrin jedoch teilt die Rechtsauffassung der Stadt und ist auch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts der Ansicht, dass es sich rund um die Lauterbacher und Tösstraße um ein Mischgebiet handelt. In einem Mischgebiet ist der Betrieb eines Ärztezentrums klar zulässig.

Indes teilt der mit der Projektentwicklung befasste Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Alexander Bechtler (HFBP Rechtsanwälte) mit: Seine Mandantin, die MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG, sei durchaus gesprächs- und kompromissbereit. Man werde sich vernünftigen Argumenten nicht verschließen. „Wir wollen eine nachhaltige Lösung, die alle Menschen in Schramberg – und natürlich auch die künftigen Nachbarn – überzeugt“, so Bechtler.

avatar

MEDZENTRUM

MEDZENTRUM Deutschland hat sein erstes Ärzte- und Gesundheitszentrum vor mehr als 20 Jahren realisiert. Das MEDZENTRUM-Konzept bietet durchdachte Lösungen und attraktive Angebote für die öffentliche Hand und weitere Initiatoren von Ärzte- und Gesundheitszentren, für Ärztinnen und Ärzte zur Realisierung von modernen Praxen und für Investoren zum langfristigen Vermögensaufbau.

KOMMENTARE