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MEDZENTRUMAug 2, 2016 8:24:00 AM2 min read

MEDZENTRUM Schramberg: Bebauungsplan schafft Rechtssicherheit

MEDZENTRUM Schramberg: Bebauungsplan schafft Rechtssicherheit

Pressemitteilung vom 29. Juli 2016

Schramberg. Das geplante Ärztehaus in der Schramberger Talstadt kommt. Es wird spätestens zum 1. April 2018 bezugsfertig sein. Dieser Termin gilt für den Fall, dass keine gütliche Einigung mit den Anwohnern des Baugrundstücks gefunden wird, die gegen die Baugenehmigung juristisch vorgegangen waren. Kommt es zu einer Einigung, kann der bisherige Fertigstellungstermin voraussichtlich gehalten werden.

In den vergangenen Tagen und Wochen sind seitens der Projektverantwortlichen und -beteiligten viele Gespräche geführt worden. Alle erkennbaren Möglichkeiten, das Bauprojekt MEDZENTRUM wie geplant umsetzen zu können, wurden analysiert, diskutiert und die notwendigen Schritte eingeleitet. Auch mit jenen Anwohnern, die Widerspruch gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung eingelegt hatten, haben Vertreter der Trägergesellschaft MEDZENTRUM GmbH & Co. KG gesprochen.

Klar ist nun: Der Kompromissvorschlag der Anwohner, das Gebäude um etwa zehn Meter zurückzuversetzen und in der Höhe um etwa drei Meter zu verringern, kann von der MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG nicht angenommen werden. Grund dafür ist unter anderem die Topographie und der sich verjüngende Zuschnitt des Baugrundstücks in der Lauterbacher Straße 18. Sollte das Gebäude versetzt werden, müsste es neu an das Grundstück angepasst und somit komplett umgeplant werden.

Änderungswünsche sind zu gravierend

Die Veränderungen der bisherigen Planung wären derart gravierend, dass sie nicht mit Änderungsanträgen oder Auflagen zur bestehenden Baugenehmigung umsetzbar wären. Das bedeutet, dass eine neue Baugenehmigung nötig wäre und das entsprechende Antragsverfahren noch einmal in Gänze durchlaufen werden müsste – auch mit erneuten Widerspruchsfristen. „Der Kompromissvorschlag ist deshalb für uns leider nicht annehmbar“, bedauert der Fachanwalt für Medizinrecht Alexander Bechtler (Kanzlei HFBP). Seine Mandantin, die MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG, sei aber weiterhin gesprächsbereit und habe den Widerspruchsführern einen Vergleich angeboten.

Ungeachtet dessen hat die MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG vorsorglich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg Beschwerde eingelegt – wie auch die Stadt Schramberg. „Wir halten diese Beschwerde für erfolgversprechend“, so Alexander Bechtler. Der Grund: Das Gericht hat nach Ansicht der HFBP Rechtsanwälte die Art der Umgebungsbebauung im maßgeblichen Bereich der Talstadt unzutreffend ermittelt.

Bebauungsplan schafft Rechtssicherheit

Darüber hinaus hat der Gemeinderat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gefasst. Da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, kann dieser im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll das Areal des ehemaligen Carl-Haas-Geländes als „Ärzte- und Gesundheitszentrum Schramberg“ ausweisen. Mit Eintritt der sogenannten Planreife dieses Bebauungsplans kann sofort die Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6 Juli 2016 wegen veränderter Umstände bereits aus diesem Grund veranlasst werden (§§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs.7 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung).

Fazit: Sollte kein Kompromiss mit den Anwohnern gefunden werden, der diese überzeugt, ihren Widerspruch zurückzuziehen, werden die Mieter das MEDZENTRUM trotzdem beziehen können. Nur eben zeitlich leicht verzögert. „Dies wird spätestens zum April 2018 der Fall sein“, so Alexander Bechtler.

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